Patientenverfügung

Einsicht Krankenakte

Freistellungsklausel

VorsorgeVollmacht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Einsicht Krankenakte)

 

 

Herrn/Frau/An

Dr. /Krankenhaus

 

 

 

 

 

 

Patient/in   , geb. am

 

Sehr geehrte/r Herr/Frau Dr.

Zur Prüfung der Sach- und Rechtslage dahingehend, ob ein Behandlungsfehler oder eine sonstige unerlaubte Handlung vorliegt, wird dazu aufgefordert, Fotokopien der kompletten Krankenakte, d.h. sämtlicher Behandlungsunterlagen zu übersenden. Dazu zählen unter anderem Laborergebnisse, Röntgenbilder, EKG-Aufzeichnungen, Aufklärungsformulare, Operationsprotokolle, Pflegedokumentation, eigene Diagnosen, Arztbriefe, etc. Die Zusendung kann bis zum

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erwartet werden.

Im Falle der Weigerung muss gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden, da nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, NJW 1983, 823, 1996, 2609) dem Patienten ein uneingeschränktes Einsichtsrecht zusteht.

Mit freundlichem Gruß

 

 

 

 

 

 

 

(Freistellungsklausel)

 

 

Haftungsfreistellung

Herr/Frau wird von jeglicher Haftung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund und gleichgültig ob gegenüber den Auftraggebern oder Dritten, freigestellt. Dies gilt mit Ausnahme der Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

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