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CE 09: Menschen in der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen
Inhalte nach den Rahmenplänen der Fachkommission nach § 53 PflBG:
  • [Auszubildende] verfügen über grundlegendes Wissen zu rechtlichen Zuständigkeiten und unterschiedlichen Abrechnungssystemen für stationäre, teilstationäre und ambulante Pflegesektoren (IV.2.d);
  • Rechtliche Zuständigkeiten und Abrechnungssysteme für verschiedene Pflegesektoren;
  • Rechtliche Grundlagen, finanzielle Förderung und Kostenträger der Wohnberatung und sozialrechtliche Grundlagen der Pflegeberatung (SGB XI);
  • Pflegebedürftigkeit: Sozialrechtliche Grundlagen des SGB XI, Begriff, Begutachtungsrichtlinien, Pflegegrad.
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